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Da capo: Immer auf die Kleinen …

Was ab 2025 neu ist

Foto: iStock.com/kevinmayer

Über die Kleinunternehmerregelung habe ich schon geschrieben. Aber siehe da, es gibt tatsächlich etwas Neues zu berichten. Stichworte: Umsatzgrenze, Rechnungsmerkmale, Kilometer- und Taggeld sowie die 1-Tages-Vignette.

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 – oder kurz so schön: AbgÄG 2024 – hat für Kleinunternehmer eine echte Neuerung gebracht. Der Bruttoumsatz darf ab 2025 55.000 Euro betragen. Toll, aber die echte Neuerung kommt erst. Wurde bisher bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze die Umsatzsteuerpflicht entweder für das nächste oder übernächste Jahr, oder bei wirklich nachhaltigem Überschreiten sofort, und zwar rückwirkend bis 1. Jänner des aktuellen Jahres ausgelöst, schaut es ab 2025 wesentlich besser aus.

Die neue Regel besagt: Überschreitet man die neue Umsatzgrenze von brutto  55.000 Euro um nicht mehr als 10 Prozent, was also 60.500 Euro bedeutet, bleibt man Kleinunternehmer. Überschreitet man diese Grenze, sind alle Umsätze ab 55.001 Euro der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die ersten 55.000 Euro bleiben für den Kleinunternehmer aber steuerbefreit. Das gilt aber bitte nur für genau diese. Jene, die keine sind, bitte ich, jetzt nicht sofort bei ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater anzurufen und zu sagen: „Im Werbemonitor steht, dass die ersten  55.000 Euro umsatzsteuerfrei sind! Warum sagst du mir sowas nicht? ...“

Rechnungsmerkmale
Für alle, also nicht nur für die Kleinunternehmer gilt, dass sogenannte Kleinbetragsrechnungen – das sind solche bis 400 Euro – nicht mehr alle 16 Rechnungsmerkmale aufweisen müssen, sondern nur mehr elf.

Diese sind:

  • das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Name und Anschrift der bzw. des liefernden bzw. leistenden Unternehmerin bzw. Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Art der Dienstleistung
  • Tag der Lieferung/Leistung bzw. Leistungszeitraum
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • der Steuersatz

Bei der Kleinbetragsrechnung (also auch von den „Großen“) sowie bei der Rechnung des Kleinunternehmens sind wir jetzt fertig. Ist die Rechnung der „Großen“ höher als 400 Euro, dann dürfen folgende Rechnungsmerkmale auch nicht fehlen:

  • Name und Anschrift der Kundin und des Kunden
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag je Umsatzsteuersatz
  • eigene UID-Nummer
  • UID-Nummer der Kundin und des Kunden bei Rechnungen, deren Beträge höher als 10.000 Euro sind

Sind Sie jetzt sicher, dass Ihre Rechnungen alle Rechnungsmerkmale aufweisen?

Was ändert sich denn sonst noch so 2025, außer die Bundesregierung?

Tja, das amtliche Kilometergeld wurde nach gefühlt 30 Jahren angehoben und beträgt ab 1. Jänner 2025 satte 50 Cent/km, gültig für Fahrten mit Pkw und Motorrädern. Für eine mitbeförderte Person dürfen dann auch 15 Cent (statt bisher 5 Cent) angesetzt werden. Fahren Sie mit dem Fahrrad berufliche Strecken, dürfen Sie bis zu einer Jahresfahrleistung von 3000 km ab jetzt auch 50 Cent/km ansetzen (Eine Änderung ist im Rahmen der laufenden Regierungsverhandlungen möglich.). Vergessen Sie aber bitte nicht auf das Fahrtenbuch …

Ebenso erhöht wurden pauschale Reiseaufwendungen in Form von Tagesgeldern, nunmehr 30 Euro pro Tag, und die Nächtigungsgelder auf 17 Euro pro Nacht. Ach ja: Die heuer seegrüne Vignette ist auch wieder einmal ein bisschen teurer geworden und kostet jetzt 103,80 Euro. Dafür wurde zusätzlich zu der 10-Tages- und zur 2-Monats-Vignette die 1-Tages-Vignette eingeführt, die um 9,30 Euro zu haben ist. Um sicherzugehen, dass diese Vignette auch wirklich gültig ist, würde ich das Motto des Vignettenman sicherheitshalber anwenden: Das Leben ist Kleben! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein schönes und gutes neues Jahr 2025, am besten mit gutem Kaffee und besseren Steuern.

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