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Gewerbeschein für Influencerinnen und Influencer

Tätigkeit einer Werbeagentur

Foto: iStock-DragonImages

Die Wirtschaftskammer plant die Einführung eines Gewerbescheins speziell für Influencerinnen und Influencer, um deren Tätigkeiten klar zu definieren und rechtlich einzuordnen. Es wird über ein freies Gewerbe diskutiert, das der Tätigkeit einer Werbeagentur zugeordnet werden soll.

Werbende Influencerinnen und Influencer erstellen Inhalte auf Onlineplatt-formen oder Websites und verbinden diese mit Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Marketing. Sie erzielen Einnahmen durch Geld oder Werbegeschenke. Einen spezifischen Gewerbewortlaut wie „Online Content Creator“, „Influencer“ oder „Werbender Influencer“ gibt es derzeit nicht. Werbende Influencerinnen und Influencer betreiben Affiliate-Marketing, bei dem sie durch Provisionen für die Vermittlung von Kontakten über Werbelinks vergütet werden. Als Affiliate-Partnerinnen und -Partner fungieren sie als Vermittlerinnen und Vermittler, indem sie auf ihren Websites oder Kanälen gegen Bezahlung auf die Plattformen oder Produkte einer Anbieterin oder eines Anbieters verlinken. Wer ausschließlich Werbeflächen auf der eigenen Website vermietet, ist gewerberechtlich als Ankündigungsunternehmen zu betrachten. Die Einführung eines Gewerbescheins schafft rechtliche Klarheit und Sicherheit, indem er deren Tätigkeiten als eigenständige wirtschaftliche Aktivität definiert. Dies fördert die Professionalisierung der Branche und stärkt deren Glaubwürdigkeit sowohl gegenüber Unternehmen als auch der Öffentlichkeit.

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