Erweiterte Rechtsberatung und -vertretung
Juristen unterstützen verstärkt unsere Kreativbetriebe
Die WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation bot schon bisher ihren Mitgliedsbetrieben eine rasche und unkomplizierte rechtliche Beratung an; Stichwort Nutzungsrechte: Ein heruntergeladenes Foto wird zum Thema. Stichwort Ideenklau: Nach dem Pitch taucht die Idee plötzlich woanders auf. Stichwort offene Daten: Der Kunde fordert die Herausgabe. Ab sofort steht ein erweiterter Service zur Verfügung: die juristische Vertretung!
Im Alltag von Kreativbetrieben spielen rechtliche Fragen sehr oft eine wichtige Rolle. Schneller, als man denkt, sind Themen am Tisch, mit denen niemand gerechnet hat. Ein umfassender Service der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation ist die rechtliche Beratung. Hierzu gibt es einerseits auf dem Portal werbemonitor.at zahlreiche Informationen und Beiträge zu relevanten Themen wie Urheberrecht, Datenschutz und mehr. Die Juristen Markus Mayer und Philipp Zeidlinger von der Nusterer Mayer Partner Rechtsanwälte OG aus St. Pölten verfassen fachliche Artikel, die genau auf den Bedarf von Kreativbetrieben zugeschnitten sind. Eine weitere wichtige Unterstützung sind die Berufshaftpflicht- und die Cyberversicherung der Fachgruppe, über die – zu einem sensationellen Preis – viel abgedeckt wird.
Kreativbetriebe: Fülle an rechtlichen Vorschriften
Manches lässt sich jedoch nur persönlich besprechen, um auf Nummer sicherzugehen. Hier sind die oben genannten Juristen bewährte Kooperationspartner der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Sie weisen im Arbeits-, Insolvenz- und Vertragsrecht sowie im Vergabe- und Schadenersatzrecht als auch im Markenschutz- und Urheberrechtsgesetz Expertise auf. Für viele Werbeprofis kommen Medien-, Datenschutz- und Konsumentenschutzgesetz hinzu, etwa das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und viele andere rechtliche Bestimmungen mehr. Auch in diesen Fällen sind Markus Mayer und Philipp Zeidlinger die richtigen Ansprechpartner.
NEU: rechtliche Vertretung
Eine neue und wichtige Serviceleistung ist die rechtliche Vertretung für verschiedene betriebliche Anlassfälle. Dazu zählen u. a. arbeitsrechtliche Themen mit Mitarbeitern, die Änderung von Verträgen, wenn sich z. B. der Auftrag ändert oder Sonderklauseln juristisch korrekt formuliert werden müssen, die Versendung von Mahnbriefen bei ausständigen Honorarforderungen, urheberrechtliche Probleme mit Fotos oder der Dauerbrenner offene Daten. Hinzu kommt die Rechtsvertretung der Mitglieder unter Einschluss der Führung von außergerichtlichen Verhandlungen und des außergerichtlichen Schriftverkehrs.
In der Praxis kann das so aussehen: Es gibt z. B. ein Problem mit einem Mitarbeiter. Das Mitglied erhält die Initialberatung, was möglich ist. Wenn eine Aussicht auf Erfolg für das Unternehmen besteht, kann ab sofort die Rechtsvertretung übernommen werden.
Zu beachten
Es gibt eine Bagatellgrenze für die Aufnahme eines Verfahrens bei Fällen unter 150 Euro Streitwert. Sollten im Fall der Fälle für den Mitgliedsbetrieb Barauslagen oder Gebühren anfallen (z. B. Gerichtspauschalen, Kosten für Sachverständige), sind diese aus eigenen Mitteln zu tragen. Die Kosten des Anwalts werden von der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation übernommen. Wichtig: Die Rechtsanwälte haben grundsätzlich einen positiven Ausgang des Falles für den Mitgliedsbetrieb im Fokus. Falls das Begehren des Kreativbetriebs aussichtslos erscheinen sollte, wird schon zu Beginn darauf hingewiesen und die Kosten werden nicht von der Fachgruppe getragen.