Kilometergeld NEU 2025
Neue Sätze für alle Fahrzeugtypen
Ab dem 1. Jänner 2025 gelten neue Sätze für das amtliche Kilometergeld, die alle Fahrzeugtypen einheitlich mit 50 Cent pro Kilometer vergüten – ein erheblicher Anstieg gegenüber den bisherigen Werten (42 Cent für Pkw, 24 Cent für Motorräder, 38 Cent für Fahrräder).
Diese Anpassung, die seit 16 Jahren die erste für Pkws darstellt, soll betriebliche Fahrten mit dem Fahrrad attraktiver machen und Fahrgemeinschaften durch eine Erhöhung des Mitfahrenden-Betrags von 5 auf 15 Cent fördern. Die Dokumentation erfolgt weiterhin über Fahrtenbuch oder Reisekostenabrechnung. Diese Neuerung ist Teil der geplanten Maßnahmen zur Abschwächung der Teuerung. Ebenso wird die jährliche Kilometergrenze für betrieblich genutzte Fahrräder von 1500 auf 3000 Kilometer erhöht. Die maximale steuerlich absetzbare Fahrleistung für Kraftfahrzeuge bleibt hingegen bei 30.000 Kilometern pro Jahr, unabhängig davon, ob mehrere Fahrzeuge genutzt werden.