EU Green Claims Directive
Ein effektiver Schritt in die Zukunft der nachhaltigen Werbung

In einer Zeit, in der Umweltbewusstsein an Bedeutung gewinnt, wird es für Unternehmen und Marken immer wichtiger, nachhaltige Praktiken zu kommunizieren und transparent über ihre Umweltaussagen zu informieren. Die neue EU Green Claims Directive stellt einen entscheidenden Rahmen für die Kommunikation von Umweltaussagen dar, der für die Werbewirtschaft von großer Bedeutung ist.
In diesem Artikel möchten wir die wesentlichen Aspekte dieser Richtlinie beleuchten, ihre Relevanz für unsere Branche diskutieren und aufzeigen, welche Chancen sie uns bietet.
Was ist die EU Green Claims Directive?
Die EU Green Claims Directive zielt darauf ab, verbindliche Standards für die Kommunikation von Umweltaussagen zu schaffen, um Greenwashing zu verhindern. Betroffen sind alle Unternehmen, die Angaben über die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte, Dienstleistungen oder des Unternehmens selbst machen.
Mit dieser Richtlinie wird ein einheitlicher Ansatz verfolgt, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern klare und ehrliche Informationen über die Umweltverträglichkeit von Produkten zu bieten.
Rahmenbedingungen der Richtlinie
Die wichtigsten Punkte, die im Richtlinienvorschlag festgehalten werden, sind:
Datenbasierte Aussagen: Umweltbezogene Aussagen dürfen nur auf einer soliden, datenbasierten Grundlage getroffen werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen nachweisbare Informationen verwenden müssen, um ihre umweltbezogenen Behauptungen zu untermauern.
Klarheit über den Umfang: Es muss genau klargestellt werden, auf welchen Teil des Produkts sich die umweltbezogene Aussage bezieht. Dies fördert die Transparenz und hilft den Konsumentinnen und Konsumenten, informierte Entscheidungen zu treffen.
Über das Mindestmaß hinaus: Aussagen zur Umweltverträglichkeit dürfen nur dann getroffen werden, wenn diese über das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß hinausgehen. Dies sichert ab, dass nur tatsächlich nachhaltige Produkte beworben werden.
Vermeidung von Nebeneffekten: Positive Umwelteinflüsse dürfen nur beworben werden, wenn diese nicht durch Nebeneffekte widerlegt werden. Dies verhindert, dass Unternehmen nur die positiven Aspekte ihrer Produkte kommunizieren, während sie negative Auswirkungen verschweigen.
Einhaltung von EU-Vorgaben: Umweltzeichen müssen den EU-Vorgaben hinsichtlich Transparenz und wissenschaftlicher Bewertungsmethodik entsprechen. Dies stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die erhaltenen Informationen.
Informationspflicht: Konsumentinnen und Konsumenten sollen mittels QR-Code oder Weblink zusätzliche Auskünfte zur Umweltverträglichkeit eines Produkts erhalten. Dies verbessert die Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Informationen.
Prüfzertifizierung: Alle Aussagen zur Umweltverträglichkeit müssen vor der Marktzulassung von einer unabhängigen Prüfstelle genehmigt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Angaben tatsächlich glaubwürdig sind.
Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind von diesen Anforderungen ausgenommen.
Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher wird gestärkt.
Vorteile der Green Claims Directive für unsere Branche
Die Einführung dieser Richtlinie eröffnet viele Möglichkeiten für die Werbung und Markenkommunikation. Zunächst einmal wird der Wettbewerb unter den Unternehmen fairer gestaltet. Da nur die Unternehmen mit tatsächlich nachhaltigen Praktiken die Möglichkeit haben werden, ihre umweltbezogenen Aussagen zu treffen, kann dies zu einem Anstieg der Innovationskraft und der Investitionen in umweltfreundliche Technologien führen.
Darüber hinaus stärkt die Green Claims Directive das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch transparente, datenbasierte Informationen können wir emotionalen und authentischen Kontakt zu unseren Zielgruppen aufbauen. Die Richtlinie bietet uns die Chance, unsere Expertise im Bereich Nachhaltigkeit zu positionieren und somit eine stärkere Kundenbindung zu erzielen.
Beispiele aus Österreich
Um die Auswirkungen der EU Green Claims Directive greifbarer zu machen, möchten wir drei fiktive Beispiele anführen:
Solarenergieanbieter: Präzise Daten belegen den CO₂-Abbau durch modernste Technologien. Die Kampagne zeigt, wie innovative Lösungen nachhaltige Energiegewinnung ermöglichen und zugleich gesetzliche Standards erfüllen.
Startup für nachhaltige Mobilität: Das Unternehmen hat seine Werbemaßnahmen so angepasst, dass sie detaillierte Informationen zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung enthalten. Dies unterstreicht nicht nur dessen Umweltverantwortung, sondern positioniert es als zukunftsweisende Alternative im urbanen Mobilitätssektor.
Bio-Lebensmittelunternehmen: Die aktuelle Kampagne wurde auf Basis der neuen Richtlinie gestaltet. Mit transparenten Angaben zu regionalen Lieferketten und umweltfreundlichen Produktionsmethoden stärkt sie das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die EU Green Claims Directive bietet der Werbewirtschaft in Niederösterreich nicht nur eine Möglichkeit, sich klarer und transparenter zu positionieren, sondern auch, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig zu gewinnen. Indem wir diese Standards umsetzen und unsere Kommunikationsstrategie entsprechend anpassen, können wir unsere Marken nachhaltiger und authentischer gestalten.