ÖWR: Beschwerdebilanz
Wenig große „Werbeaufreger“, mehr Einzelbeschwerden
Die Beschwerdebilanz des ÖWR weist deutlich weniger Beschwerden auf. Die zu treffenden Entscheidungen blieben anhaltend hoch, fielen jedoch strenger als in den Vorjahren aus. Hauptbeschwerdegrund ist einmal mehr
„geschlechterdiskriminierende Werbung“.
Erstmals liegt Social Media als Werbemedium von beanstandeten Werbemaßnahmen voran. Im Jahr 2023 wurden deutlich weniger Beschwerden beim ÖWR eingebracht als im Vorjahr. Die 334 (2022: 502) eingetroffenen Beschwerden haben zu 235 (2022: 264) Entscheidungen geführt. Dennoch, trotz der geringeren Anzahl an Beschwerden blieb die Entscheidungszahl mit 235 Fällen weiterhin hoch.
Stopp-Entscheidungen gestiegen
Der ÖWR forderte in 15 Fällen (2022: 9) den „sofortigen Stopp des Sujets bzw. der Kampagne“. In acht Fällen wurde dieser Aufforderung sofort bzw. innerhalb der ersten gesetzten Nachfrist nachgekommen. 18-mal (2022: 15) lauteten die Entscheidungssprüche des ÖWR „Sensibilisierung – Aufforderung, in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen“ und in 27 Fällen (2022: 33) sahen die Werberätinnen und Werberäte „keinen Grund zum Einschreiten“ gegeben. Vorwiegend uneinsichtige lokal agierende Kleinunternehmen, die bereits in den Vorjahren durch Werbemaßnahmen negativ auffielen, führten zu der vergleichsweise hohen Anzahl an Stopp-Entscheidungen, die der Aufforderung des ÖWR nicht nachgekommen sind. Der ÖWR hat sich in diesen wenigen Einzelfällen bewusst gegen eine öffentliche Rüge entschieden, um den Unternehmen keine zusätzliche Bühne zu bieten.
Der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ führt mit 122 Beschwerden (2022: 117) das Ranking an. „Ethik und Moral“ belegt mit 49 Beschwerden (2022: 146) den zweiten Platz im Beschwerdegrund-Ranking. Auf Platz 3 rangiert „Irreführung und Täuschung“ mit 45 Beschwerden und zeigt somit eine Abnahme zum Vorjahr (2022: 63). Ebenso den dritten Platz belegt „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ mit 45 Beschwerden und einer deutlichen Steigerung zum Vorjahr (2022: 38). Spannend dabei ist vor allem die Vielfältigkeit der beanstandeten Themenbereiche: Auch wenn geschlechterdiskriminierende Werbung einmal mehr der dominierende Beschwerdegrund war, wird ein breites Spektrum an Beschwerdegründen verzeichnet, das von vermuteter Gewalt und Gefährdung von Kindern und Jugendlichen in der Werbung über beanstandete Nachhaltigkeitsaspekte bis hin zur oftmals vorgebrachten sozialen Verantwortung von Werbung und Irreführung reichte.
Anstieg bei Social Media Ads
Einen deutlichen Anstieg verzeichneten „Social Media Ads“ mit insgesamt 55 Entscheidungen (2022: 34), womit Social Media erstmals an der Spitze des Rankings von Werbemedien mit beanstandeten Inhalten liegt. Wie im Vorjahr belegt das Medium Plakat/Citylight den zweiten Platz mit 44 Entscheidungen (2022: 49). Einen starken Rückgang verzeichnet das Medium TV mit 42 Entscheidungen (2022: 77). Die Kategorie Website liegt mit 21 Entscheidungen auf dem vierten Platz (2022: 23). Platz fünf belegt dieses Jahr mit 17 Entscheidungen die Kategorie Printanzeigen (2022: 18), dicht gefolgt von Flyer/Prospekt mit 14 Entscheidungen (2022: 13). Das Medium Radio zählte im Jahr 2023 insgesamt neun Entscheidungen (2022: 18).