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Verbot von Dienstleistungen für Russland

Foto: iStock.com/Galina Pilina

Die EU hat mehrere Sanktionen in Kraft gesetzt.

Demnach ist es (gemäß Artikel 5n der Verordnung 2022/879) verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen für Public-Relations-Beratung für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Das ist auch für die Bereiche Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmensberatung bindend.

Dies gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen,

  • die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 5.7.2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 4.6.2022 zu beenden;
  • die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind und
  • die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen,
    Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden.

Die zuständigen Behörden können unter bestimmten Bedin-gungen Ausnahmegenehmigungen erteilen.

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